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Entwurf einer Landesverordnung über die Bestimmung der Gebiete mit abgesenkter Kappungsgrenze nach § 558 Abs. 3 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Kappungsgrenzenverordnung)

Der Ministerrat beschließt die Landesverordnung über die Bestimmung der Gebiete mit abgesenkter Kappungsgrenze (Kappungsgrenzenverordnung).

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Informationskategorie Bauen & Wohnen
Informationstatbestand Ministerratsbeschlüsse
Datenverantwortliche Stelle Ministerium der Finanzen
Transparenzpflichtige Stelle Ministerium der Finanzen
Gremium
Sitzung 17/154
Datum 2024-09-10
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Protokolldatum
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