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Bestellung vom Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Bundesrates sowie Neubenennungen in weiteren Gremien des Bundesrates

Infolge des Ausscheidens von Frau Ministerpräsidentin a.D. aus der Landesregierung sind die in dem Beschluss vorgesehenen Neubenennungen erforderlich. Zu einzelnen Gremien:

Bundesrat: Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit. Gemäß Artikel 51 Grundgesetz besteht der Bundesrat aus Mitgliedern der Regierungen der Länder, die sie bestellen und abberufen. Das Land Rheinland-Pfalz hat vier Stimmen im Bundesrat, entsprechend kann es vier Mitglieder entsenden. Die Anzahl der stellvertretenden Mitglieder ist nicht begrenzt.

Ausschüsse des Bundesrates: Die Ausschüsse bereiten die Beschlussfassung des Bundesrates vor, d.h. jede Vorlage wird in der Regel erst in den Ausschüssen beraten. Rheinland-Pfalz ist in jedem Ausschuss durch ein oder mehrere Mitglieder vertreten und besitzt je Ausschuss eine Stimme. Die Ausschussmitglieder können sich durch Beauftragte vertreten lassen.

Rheinland-Pfalz kann zudem Vertreterinnen und Vertreter für die Europakammer des Bundesrates sowie für den Vermittlungsausschuss von Deutschem Bundestag und Bundesrat benennen. Die Aufgaben dieser Gremien ergeben sich aus Artikel 52 Absatz 3a bzw. Artikel 77 Absatz 2 Grundgesetz und sind unter https://www.bundesrat.de/DE/bundesrat/europakammer/europakammer-node.html sowie www.vermittlungsausschuss.de/ dargestellt.

Die bisher bestehenden Bestellungen für Mitgliedschaften und Gremien des Bundesrates bleiben - soweit nicht anderweitig beschlossen - bestehen.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

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Informationskategorie Politik & Wählen
Informationstatbestand Ministerratsbeschlüsse
Datenverantwortliche Stelle Staatskanzlei
Transparenzpflichtige Stelle Staatskanzlei
Gremium
Sitzung 18/148-3
Datum 2024-07-10
Sitzungsleiter
Protokolldatum
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