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Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Gewährung staatlicher Finanzhilfen zur Beseitigung der Schäden aufgrund des Starkregens und des Hochwassers vom 14. und 15. Juli 2021

Die Naturkatastrophe am 14. und 15. Juli 2021 hat in mehreren rheinland-pfälzischen Landkreisen und der Stadt Trier Schäden ungeahnten Ausmaßes und außergewöhnliche Notsituationen verursacht. Dies stellt die Betroffenen sowie staatliche Einrichtungen und kommunale Gebietskörperschaften vor die Herausforderung, Maßnahmen von außergewöhnlichem Ausmaß in kurzer Zeit umzusetzen und förderrechtlich abzuwickeln.

Die VV Wiederaufbau RLP 2021 vom 23. September 2021 trat nach Veröffentlichung im Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz (MinBl. 2021, S. 126 ff.) in Kraft. Dort wird das Förderverfahren zur Gewährung staatlicher Billigkeitsleistungen zur Beseitigung der Schäden aufgrund der Naturkatastrophe vom 14. und 15. Juli 2021 für die Bereiche Unternehmen, Private, Wohnungswirtschaft, Vereine, Stiftungen, anerkannte Religionsgemeinschaften und anderen Einrichtungen sowie Kommunen und sonstige Träger öffentlicher Infrastruktur geregelt.

Mit dem Entwurf der Änderungsverwaltungsvorschrift werden verschiedene Änderungen und Anpassungen der VV Wiederaufbau RLP 2021 umgesetzt. Anlass sind insbesondere die bundesrechtliche Verlängerung der Antragsfrist sowie die durch Rundschreiben vom 16. Dezember 2022 und 18. Juli 2023 in Kraft getretenen Verfahrenserleichterungen (Vorgriffsregelungen), die nun in der VV Wiederaufbau RLP 2021 nachvollzogen werden. Daneben werden einige Vorschriften redaktionell überarbeitet, zur Klarstellung ausführlicher gestaltet, ergänzt oder konkretisiert.

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Informationstatbestand Ministerratsbeschlüsse
Datenverantwortliche Stelle Ministerium des Innern und für Sport
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Sitzung 18/134
Datum 2024-03-05
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