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Investitionsprogramm Startchancen

Mit der „Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Umsetzung des Startchancen-Programms für die Jahre 2024 bis 2034“ soll die Leistungsfähigkeit des Bildungssystems in Deutschland nachhaltig gestärkt, die Bildungs- und Chancengerechtigkeit erhöht und der noch immer starke Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg aufgebrochen werden. Mit dem Startchancen-Programm sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass sich Prozesse der Unterrichts- und Schulentwicklung signifikant und messbar verbessern und Maßnahmen zur beruflichen Orientierung in der schulischen Bildung verankert werden. Zugleich soll die Kultur des Zusammenwirkens zwischen den verschiedenen Ebenen, Institutionen und Professionen weiterentwickelt werden. Mit ihrem Modellcharakter sollen die Startchancen-Schulen systemische Veränderungen anstoßen. Hierfür stellt der Bund über zehn Jahre beginnend im Schuljahr 2024/2025 jährlich 1 Mrd. Euro bereit. Die Länder beteiligen sich insgesamt in gleicher Höhe. Auf Rheinland-Pfalz entfallen hiervon voraussichtlich jährlich jeweils rund 49,4 Mio. Euro aus Bundesmitteln sowie aus der Beteiligung des Landes (mit jeweils anteiliger Wirkung zu Programmbeginn in 2024 und zum Programmende in 2034).

Mit der Zustimmung der Länder und des Bundes kann bundesseitig die Änderung des Finanzausgleichgesetzes (Mittelbereitstellung für die Säulen II und III) in die Wege geleitet und das Startchancen-Programm in den Jahren 2024 bis 2034 umgesetzt werden.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

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Informationskategorie
  • Bildung & Wissenschaft
  • Soziales, Familie, Kinder, Jugend & Frauen
Informationstatbestand Ministerratsbeschlüsse
Datenverantwortliche Stelle Ministerium für Bildung
Transparenzpflichtige Stelle Ministerium für Bildung
Gremium
Sitzung 18/133
Datum 2024-02-27
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Protokolldatum
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