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Neuberufung eines Mitgliedes und zweier stellvertretender Mitglieder in den Landesausschuss für Berufsbildung gemäß § 82 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG)

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau als Geschäfts-stelle des Landesausschusses für Berufsbildung hat auf Grund von Mandatsniederlegungen die vorschlagsberechtigte Organisation um Vorschläge für die Neuberufung eines Mitglieds und zweier stellvertretender Mitglieder gebeten. Das Ministerium informiert über die geplanten Änderungen in der Mitgliedschaft und bittet den Ministerrat um Berufung der vorgeschlagenen Personen gemäß § 82 Abs. 2 BBiG.

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Informationskategorie
  • Bildung & Wissenschaft
  • Wirtschaft & Arbeit
Informationstatbestand Ministerratsbeschlüsse
Datenverantwortliche Stelle Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Transparenzpflichtige Stelle Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Gremium
Sitzung 18/129
Datum 2024-01-23
Sitzungsleiter
Protokolldatum
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