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Landesverordnung zur Umsetzung und Durchführung der Rechtsvorschriften der Gemeinsamen Agrarpolitik zu den Direktzahlungen

Die Landesverordnung bestimmt im Wesentlichen die Regelungen zur Gewährung direkter Zuwendungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen einer Einkommensgrundstützung für die Förderperiode 2023 bis 2027, die in Rheinland-Pfalz festzulegen sind. Dies betrifft die Mindestgröße der zuwendungsfähigen Flächen, die Kennarten für die Ökoregelung 5 und die entsprechende Erfassungsmethode, die Zuständigkeit für die Überprüfung des Nutzungskonzepts zur Ökoregelung 3 sowie die Zuständigkeit für die Ausnahmeregelung zur Ökoregelung 4.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Informationskategorie Landwirtschaft, Weinbau & Forsten
Informationstatbestand Ministerratsbeschlüsse
Datenverantwortliche Stelle Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Transparenzpflichtige Stelle Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Gremium
Sitzung 18/144
Datum 2024-06-11
Sitzungsleiter
Protokolldatum
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