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Entwurf einer Landesverordnung über die Zuständigkeit zur Anerkennung von Assistenzhunden nach der Assistenzhundeverordnung

Die Assistenzhundeverordnung (AHundV) vom 19. Dezember 2022 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist zum 1. März 2023 in Kraft getreten. Die Landesverordnung bestimmt das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung als die zu-ständige Behörde in Rheinland-Pfalz im Sinne der §§ 21 bis 24 AhundV ab 1. Januar 2024. Als nach Landesrecht zuständige Behörde führt sie die Anerkennung von Assistenzhunden durch, händigt Ausweis und Abzeichen aus und verlängert die Anerkennung und die Gültigkeit des Ausweises. Bisher hat das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung diese Aufgaben übergangsweise übernommen.

Daten und Ressourcen

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Informationskategorie
  • Gesetze & Justiz
  • Öffentliche Verwaltung, Haushalt & Steuern
  • Wirtschaft & Arbeit
Informationstatbestand Ministerratsbeschlüsse
Datenverantwortliche Stelle Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung
Transparenzpflichtige Stelle Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung
Gremium
Sitzung 17/119
Datum 2023-11-28
Sitzungsleiter
Protokolldatum
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