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Entwurf eines zweiten Landesgesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/958 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen im Bereich öffentlich-rechtlicher Körperschaften

Mit dem vorliegenden Gesetz werden notwendige Konkretisierungen zur Umsetzung der Richtlinie EU 2018/958 im Heilberufsgesetz, dem Architektengesetz und dem Landesgesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen im Ingenieurwesen und über die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz (Ingenieurkammergesetz) vorgenommen. Mittels einer Anlage zu diesen Gesetzen werden die Begriffsbestimmungen aus der Richtlinie (EU) 2018/958 und die ausführlichen Kriterien zur Durchführung der Verhältnismäßigkeitsprüfung in den Gesetzen verankert. Die Gesetzesänderungen sind erforderlich, um ein Vertragsverletzungsverfahren abzuwenden.

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  • Bildung & Wissenschaft
  • Gesetze & Justiz
  • Wirtschaft & Arbeit
Informationstatbestand Ministerratsbeschlüsse
Datenverantwortliche Stelle Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Transparenzpflichtige Stelle Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Gremium
Sitzung 17/120
Datum 2023-11-07
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Protokolldatum
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