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Richtlinie zur Förderung von Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs-und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Förderrichtlinie Basismittel)

Mit dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG) wird in § 24 des Achten Sozialgesetzbuchs (SGB VIII) ab dem 1. August 2026 ein Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung von acht Stunden an Werktagen für jedes Kind ab der ersten Klassenstufe bis zum Beginn der fünften Klassenstufe eingeführt. Anspruchsberechtigt sind Kinder, die ab dem Schuljahr 2026/2027 die erste Klassenstufe besuchen. Der Anspruch wird stufenweise auf die folgenden Klassenstufen ausgeweitet, sodass ab dem Schuljahr 2029/2030 alle Schulkinder der ersten bis vierten Klassenstufe einen Rechtsanspruch haben.

Durch die Verankerung im SGB VIII stellt die Erfüllung des Rechtsanspruches auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter eine kommunale Pflichtaufgabe dar. Dies ergibt sich aus § 2 Absatz 1 des Landesgesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AGKJHG), welches Landkreise, kreisfreie und kreisangehörige Städte zu örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe bestimmt und ihnen damit die im SGB VIII beschriebenen Aufgaben als Pflichtaufgaben der Selbstverwaltung rechtsverbindlich zuweist.

Mit dem Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Ganztagsfinanzhilfegesetz - GaFinHG), gewährt der Bund den Ländern aus dem Sondervermögen „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ in Form der sogenannten „Basismittel“ Finanzhilfen in Höhe von 2,75 Mrd. Euro zur Förderung von Investitionen in den quantitativen und qualitativen Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter. Das GaFinHG sieht vor, dass der Bund und die Länder die Einzelheiten zur Durchführung des Gesetzes durch eine Verwaltungsvereinbarung regeln. Die Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Investitionsprogramm Ganztagsausbau) trat zum 18. Mai 2023 in Kraft.

Gemäß § 2 o. g. Verwaltungsvereinbarung erfolgen die Bewilligungen der Bundesmittel auf Grundlage von Landesprogrammen, die im Einvernehmen mit dem Bund zu erstellen sind.

Der Umsetzung des rheinland-pfälzischen Landesprogrammes soll die vorliegende Richtlinie zur Förderung von Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Förderrichtlinie Basismittel) zugrunde gelegt werden.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Informationskategorie
  • Bildung & Wissenschaft
  • Soziales, Familie, Kinder, Jugend & Frauen
Informationstatbestand Ministerratsbeschlüsse
Datenverantwortliche Stelle Ministerium für Bildung
Transparenzpflichtige Stelle Ministerium für Bildung
Gremium
Sitzung 18/097
Datum 2023-06-27
Sitzungsleiter
Protokolldatum
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