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Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2022; hier: Stellungnahm...
Die Landesregierung kann nach der Landeshaushaltsordnung (§ 97 Abs. 1 Satz 2 LHO) zum Jahresbericht des Rechnungshofs Stellung nehmen. Im Jahresbericht 2024 hat der Rechnungshof... -
Entlastung derLandesregierung Rheinland-Pfalz für das Haushaltsjahr 2022; Auf...
Die Ministerin der Finanzen hat ‒ nach dem Vorliegen der Haushaltsrechnung 2022 ‒ im Namen der Landesregierung mit Schreiben vom 18. Dezember 2023 die Entlastung für das...