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Entlastung der Landesregierung für die Haushaltsjahre 2020/2021
Die Landesregierung kann nach der Landeshaushaltsordnung (§ 97 Abs. 1 Satz 2 LHO) zum Jahresbericht des Rechnungshofs Stellung nehmen. Im Jahresbericht 2023 hat der Rechnungshof... -
Entlastung der Landesregierung Rheinland-Pfalz für das Haushaltsjahr 2021; Au...
Die Ministerin der Finanzen hat ‒ nach dem Vorliegen der Haushaltsrechnung 2021 ‒ im Namen der Landesregierung mit Schreiben vom 23. Dezember 2022 die Entlastung für das...