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Zuwendungen 2023 der Ministerpräsidentin und Staatskanzlei
Zuwendungen 2023 der Ministerpräsidentin und Staatskanzlei ab 1.000 € -
Zuwendungen 2022 durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Zuwendungen gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 11 LTranspG, Bewilligungsbehörde: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion -
Zuwendungen 2022 der Ministerpräsidentin und Staatskanzlei
Zuwendungen 2022 der Ministerpräsidentin und Staatskanzlei ab 1.000 €