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Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2022; hier: Stellungnahm...
Die Landesregierung kann nach der Landeshaushaltsordnung (§ 97 Abs. 1 Satz 2 LHO) zum Jahresbericht des Rechnungshofs Stellung nehmen. Im Jahresbericht 2024 hat der Rechnungshof...