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Landesrechtliche Grundlagen - Wald, Forstwirtschaft und Jagd

Das Landeswaldgesetz von Rheinland-Pfalz regelt die Rechte und Pflichten der Waldbesitzenden sowie Waldbenutzenden, die Grundprinzipien der Forstwirtschaft und die Erhaltung sowie Bewirtschaftung des Waldes und trifft Aussagen zu geschützten Waldgebieten, der Forstverwaltung und den Waldbesitzarten.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

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Informationstatbestand Umweltinformationen
Datenverantwortliche Stelle Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Dokumentendatum 2024-07-09