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Kontrollplan Rheinland-Pfalz 2023 nach Art. 50 Abs. 2a der Verordnung über die Verbringung von Abfällen (VVA)

Die Erstellung des Kontrollplans nach Art. 50 Abs. 2a der Verordnung über die Verbringung von Abfällen (VVA) unterliegt für Rheinland-Pfalz dem für die Abfallwirtschaft zuständigen Ministeriums und umfasst das Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz. Er wird mindestens alle drei Jahre überprüft und ggf. aktualisiert. Zielsetzung des vorliegenden Kontrollplans sind effiziente Kontrollen von Abfallverbringungen unter Nutzung der vorhandenen personellen, finanziellen und sonstigen Ressourcen.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Informationstatbestand Umweltinformationen
Datenverantwortliche Stelle Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Dokumentendatum 2024-07-09