L4073_201500_1j_K.pdf
URL: https://www.statistik.rlp.de/fileadmin/dokumente/berichte/L/4073/L4073_201500_1j_K.pdf
Die Steuerstatistiken dienen gemäß § 1 Abs. 1 StStatG der Beurteilung der Struktur und Wirkungsweise der betreffenden Steuern und ihrer wirtschaftlichen und sozialen Bedeutung. In der Gesetzesbegründung wird dazu folgendes ausgeführt: Da die Besteuerung unmittelbar in die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse von Einzelpersonen und Unternehmen eingreift, muss die Steuerpolitik die Steuerbemessungsgrundlagen und die Belastungswirkungen der Steuern aufmerksam beobachten, um im Interesse der Allgemeinheit notwendige und zweckmäßige Entscheidungen treffen zu können.
Zusätzliche Informationen
Sachstand des Dokuments | 22. März 2024 |
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Hochgeladen auf die TPP am | 22. März 2024 |
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