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Stabilitätsbericht des Landes Rheinland-Pfalz nach § 3 Absatz 2 Stabilitätsratsgesetz für das Berichtsjahr 2021

Der Ministerrat nimmt den Bericht des Landes Rheinland-Pfalz an den Stabilitätsrat nach § 3 Absatz 2 Stabilitätsratsgesetz für das Berichtsjahr 2021 zur Kenntnis. Er beauftragt das Ministerium der Finanzen, soweit erforderlich, redaktionelle Änderungen vorzunehmen.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Informationskategorie Öffentliche Verwaltung, Haushalt & Steuern
Informationstatbestand Ministerratsbeschlüsse
Datenverantwortliche Stelle Ministerium der Finanzen
Transparenzpflichtige Stelle
Gremium
Sitzung 17/030
Datum 2021-09-28
Sitzungsleiter
Protokolldatum
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