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Achter Sachstandsbericht zur Umsetzung des KI 3.0, Kapitel 1 und 2

Der Bund stellt dem Land Rheinland-Pfalz über das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - KlnvFG - 253,197 Mio. Euro zur Förderung von Investitionen mit Schwerpunkt Infrastruktur und Bildungsinfrastruktur für finanzschwache Kommunen zur Verfügung (Kl 3.0, Kapitel 1). Diesen Betrag hat das Land Rheinland-Pfalz um 31,650 Mio. Euro erhöht, sodass insgesamt ein Fördervolumen von 284,847 Mio. Euro zur Auszahlung verfügbar ist. Bund und Land zusammen beteiligen sich an den Kosten der kommunalen Investitionsmaßnahmen mit einer Förderquote von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten.

Im Jahr 2017 wurde der Kommunalinvestitionsförderungsfonds des Bundes von 3,5 Mrd. Euro auf 7 Mrd. Euro aufgestockt und das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz um ein zweites Kapitel ergänzt. Dementsprechend wurde auch das Kommunale Investitionsprogramm 3.0 in Rheinland-Pfalz um ein zweites Kapitel (Kl 3.0, Kapitel 2) erweitert. Der Aufstockungsbetrag, aus dem das Land Rheinland-Pfalz rund 256,6 Mio. Euro erhält, wird zur Verbesserung der kommunalen Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen eingesetzt. Gefördert werden Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen - ebenfalls mit einer Förderquote von bis zu 90 Prozent.

Die Maßnahmen des KI 3.0, Kapitel 1 müssen bis zum 31.12.2023 baulich fertiggestellt werden und die Maßnahmen des KI 3.0, Kapitel 2 bis Ende des Jahres 2025. Die Finanzhilfen für KI 3.0, Kapitel 1 können bis Ende 2024 und für KI 3.0, Kapitel 2 bis Ende 2026 an die Kommunen ausgezahlt werden.

Daten und Ressourcen

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  • Gemeinden & Gemeindeverbände
  • Infrastruktur
Informationstatbestand Ministerratsbeschlüsse
Datenverantwortliche Stelle Ministerium der Finanzen
Transparenzpflichtige Stelle Ministerium der Finanzen
Gremium
Sitzung 17/122-1
Datum 2023-11-21
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