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Erste Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer

Die Beteiligung der Gemeinden am Aufkommen der Umsatzsteuer erfolgte mit Wirkung ab 1998 als Ersatz für den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer. Seit 2018 dient dauerhaft ein fortschreibungsfähiger, dreiteiliger Verteilungsschlüssel der Aufteilung auf die Gemeinden und wird alle drei Jahre aktualisiert. Durch die vorgesehene Landesverordnung sollen die Schlüsselzahlen für die Jahre 2024, 2025 und 2026 festgesetzt werden.

Daten und Ressourcen

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Informationskategorie
  • Gemeinden & Gemeindeverbände
  • Öffentliche Verwaltung, Haushalt & Steuern
Informationstatbestand Ministerratsbeschlüsse
Datenverantwortliche Stelle Ministerium der Finanzen
Transparenzpflichtige Stelle Ministerium der Finanzen
Gremium
Sitzung 18/143
Datum 2024-06-04
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