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FFH-Gebiete

FFH-Gebiete "Natürliche Lebensräume von gemeinschaftlichen Interesse" (Anhang I FFH-Richtlinie)

Die "natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen" (Anhang I FFH-RL) sind neben den Arten des Anhangs II die wesentlichsten Bestandteile des europäischen Netzes NATURA 2000. Aus Deutschland sind gemäß Bundesamt für Naturschutz 91 dieser so genannten Lebensraumtypen (kurz: LRT) bekannt. In Rheinland-Pfalz kommen 47 LRT vor, wovon 13 prioritär sind, also "vom Verschwinden bedroht", sodass der Europäischen Gemeinschaft für deren Erhaltung "besondere Verantwortung" zukommt

» FFH-Lebensraumtypen in Rheinland-Pfalz (Anhang I)

"Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse" (Anhänge II, IV, V FFH-RL)

Anhang II beinhaltet "Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen"; darunter befinden sich prioritäre Pflanzen- und Tierarten, die so bedroht sind, dass der Europäischen Gemeinschaft für deren Erhaltung "besondere Verantwortung" zukommt. Ihre Habitate sind neben den Anhang I-Lebensraumtypen essenzielle Bestandteile des europäischen Netzes NATURA 2000. Anhang IV enthält "streng zu schützende Arten von gemeinschaftlichem Interesse" und bezieht sich auf die "Artenschutz"-Artikel 12 und 13 FFH-RL, wobei zahlreiche Arten gleichzeitig auch in Anhang II enthalten sind. In Anhang V sind Arten aufgelistet, für die nach Artikel 14 FFH-RL Entnahme und Nutzung zu regeln sind. Vor allem die im Wasser lebenden "nutzbaren" Arten (Seehund, Robben, div. Fische, Flussperlmuschel, Krebse) stehen meist auch schon im Anhang II.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Informationstatbestand Umweltinformationen
Datenverantwortliche Stelle Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Dokumentendatum 2024-07-09