Sonderabfallwirtschaftsplan Rheinland-Pfalz 2021
Datensatzbeschreibung:
Gemäß § 30 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) stellen die Bundesländer für ihren Bereich Abfallwirtschaftspläne auf, die alle sechs Jahre auszuwerten und bei Bedarf fortzuschreiben sind.
Zusätzliche Informationen
Sachstand des Dokuments | 10. Juli 2024 |
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Hochgeladen auf die TPP am | 10. Juli 2024 |
Format | unbekannt |
Lizenz | Keine Lizenz angegeben |