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Rheinland-pfälzisches Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 - Verlängerung der Programmlaufzeit

  1. Der Ministerrat nimmt die Vorlage des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) zur Kenntnis. 2. Der Ministerrat bittet das MWVLW • als federführendes Ressort in Abstimmung mit dem Ministerium für Umwelt Energie, Ernährung und Forsten (MUEEF) entsprechend den unionsrechtlichen Vorgaben zur Übergangsregelung für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) die Verlängerung des ELER-Entwicklungsprogramms "Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung" (EPLR EULLE) anzuzeigen und einen entsprechenden Änderungsantrag mit dem Ziel zu stellen, das aktuelle Entwicklungsprogramm EULLE entsprechend der Vorgaben der von der EU vorgesehenen Übergangsverordnung ohne Änderung seiner strategischen Ausrichtung zu verlängern, um eine Förderlücke zu vermeiden und einen nahtlosen Übergang in die neue Förderperiode zu gewährleisten. • die erforderlichen Konsultationsprozesse einschließlich der Abstimmung mit dem Bund und der Europäischen Kommission und mit den an der Umsetzung zu beteiligenden Ressorts (u.a. MUEFF, Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie (MSAGD)) sowie dem EULLE-Begleitausschuss durchzuführen. • mit den für die Sektorprogramme zuständigen Stellen sowie mit den Verwaltungsbehörden des EFRE und des ESF im MVWLW bzw. im MSAGD die Kohärenz zwischen dem Entwicklungsprogramm EULLE und den Operationellen ESF-/ bzw. EFRE-Programmen sicherzustellen; • das erforderliche Verwaltungs- und Kontrollsystem einschließlich der erforderlichen begleitenden organisatorischen Strukturen parallel zu den Strukturen der neuen EU-Förderperiode 2021-2027 aufzubauen und die Anpassung der Datenbanken für die EDV-technische Umsetzung der Fördermaßnahmen und des Monitorings vorzunehmen sowie die Begleitgremien beizubehalten, • die Vertretung auf Bundesebene und gegenüber der Europäischen Kommission wahrzunehmen; • die Finanzierung der Erstellung der Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategien (LILE) für die Auswahl der LEADER-Regionen in der Förderperiode 2021-2027 im Rahmen des Entwicklungsprogramms EULLE zu gewährleisten. Die fachliche Zuständigkeit für die Durchführung der Fördermaßnahmen / Vorhabenarten des Entwicklungsprogramms EULLE entsprechend der Geschäftsordnung der Landesregierung bleibt davon unberührt. 3. Der Ministerrat nimmt zur Kenntnis: für die Verteilung der zusätzlichen ELER-Mittel • wird die Mittelverteilung zwischen dem MVWLW (68,25 %) und dem MUEEF (31,75 %) entsprechend den bisherigen Anteilen der Förderperiode 2014-2020 fortgesetzt; • sind für Agrarumwelt-, Klimaschutz- und sonstige Umweltmaßnahmen mindestens 45%, für die Förderung von Innovationen, Wissenstransfer, Tierwohl und die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität im Agrarbereich mindestens 25 % und für die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums (primär über den LEADER-Ansatz) mindestens 20 % der ELER-Mittel vorgesehen.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Datenverantwortliche Stelle Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Transparenzpflichtige Stelle Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tagesordnungspunkt 9
Sitzung 17/214
Datum 2020-06-30
Informationskategorie
  • Gemeinden & Gemeindeverbände
  • Gesundheit & Ernährung
  • Natur & Umwelt
  • Energie & Klima
  • Europa & Außenbeziehungen
  • Transport & Verkehr
  • Landwirtschaft, Weinbau & Forsten
  • Wirtschaft & Arbeit
  • Infrastruktur
  • Kultur, Sport & Tourismus
Informationsgegenstand Ministerratsbeschlüsse