Überspringen zum Inhalt

Zweite Anordnung zur Änderung der Anordnung über die Geschäftsverteilung der Landesregierung

  1. Der Ministerrat beschließt die Zweite Anordnung zur Änderung der Anordnung über die Geschäftsverteilung der Landesregierung Rheinland-Pfalz. 2. Die Staatskanzlei wird beauftragt, die am 11. Juni 2019 beschlossene „Zweite Anordnung zur Änderung der Anordnung über die Geschäftsverteilung der Landesregierung Rheinland-Pfalz“ dem Landtag zuzuleiten und nach Befassung des Landtags alsbald die Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt zu veranlassen.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Datenverantwortliche Stelle Staatskanzlei
Transparenzpflichtige Stelle Staatskanzlei
Tagesordnungspunkt 4
Sitzung 17/135
Datum 2019-06-11
Informationskategorie Gesetze & Justiz
Informationsgegenstand Ministerratsbeschlüsse