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Aktenplan für die Finanzverwaltung (BEFAK)

Der Aktenplan gilt für die Finanzverwaltung und die Finanzgerichtsbarkeit des Bundes und der Länder, soweit Vorschriften der Länder nicht entgegenstehen. Es handelt sich um den bundeseinheitlichen Aktenplan (BEFAK).

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Datenverantwortliche Stelle Ministerium der Finanzen
Transparenzpflichtige Stelle Ministerium der Finanzen
Tagesordnungspunkt -
Sitzung -
Datum 2019-01-24
Informationskategorie Öffentliche Verwaltung, Haushalt & Steuern
Informationsgegenstand Haushalts-, Stellen-, Organisations-, Geschäftsverteilungs- und Aktenpläne