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Aufstellung des Doppelhaushalts 2019 und 2020

  1. Der Ministerrat nimmt die vorgelegten Übersichten der Bauprogramme für die Jahre 2019 und 2020 zur Kenntnis und bittet das Ministerium der Finanzen, die Übersichten als Anlage zum einzelplan 08 in die Regierungsvorlage aufzunehmen. 2. Das Ministerium der Finanzen wird ermächtigt, alle noch erforderlichen haushaltssystematischen, haushaltstechnischen, drucktechnischen und redaktionellen Korrekturen vorzunehmen, die keine Auswirkung auf die Haushaltsansätze haben.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Datenverantwortliche Stelle Ministerium der Finanzen
Transparenzpflichtige Stelle Ministerium der Finanzen
Tagesordnungspunkt 5
Sitzung 17/100
Datum 2018-08-28
Informationskategorie Öffentliche Verwaltung, Haushalt & Steuern
Informationsgegenstand Ministerratsbeschlüsse