Überspringen zum Inhalt

Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2366 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (Zweite Zahlungsdiensterichtlinie) vom 13. Januar 2018

Gemäß § 270a BGB dürfen ab dem 13. Januar 2018 insbesondere für Kreditkartenzahlungen des Vier-Parteien-Zahlverfahrens keine Gebühren oder Auslagen mehr erhoben werden.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Datenverantwortliche Stelle Ministerium der Finanzen
Transparenzpflichtige Stelle Ministerium der Finanzen
Tagesordnungspunkt -
Sitzung -
Datum 2017-12-21
Informationskategorie Öffentliche Verwaltung, Haushalt & Steuern
Informationsgegenstand Verwaltungsvorschriften und allgemeine Veröffentlichungen