Überspringen zum Inhalt

Unterrichtung des Landtags durch die Landesregierung gemäß Artikel 89 b der Landesverfassung i. V. mit Ziffer III Nr. 2 der dazu geschlossenen Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung <br />hier: Entschließungsantrag zur Schaffung eines MVZ-Regulierungsgesetzes

Antrag auf Entschließung des Bundesrates, Forderung zur Umsetzung folgender Maßnahmen: Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Träger und Betreiber von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) auf dem Praxisschild, Einführung eines gesonderten MVZ-Registers, Räumliche Beschränkung der Gründungsbefugnis von Krankenhäusern für (zahn)ärztliche MVZ, Begrenzung des Versorgungsanteils für neue, von einem Träger gegründete, ärztliche MVZ, Streichung der Möglichkeit des Arztstellenerwerbs für MVZ im Wege des Zulassungsverzichts, Streichung der Möglichkeit einer "Konzeptbewerbung" für MVZ, Schaffung der gesetzlichen Grundlagen betreffend das Recht Kassenärztlicher Vereinigungen und deren Einrichtungen Zulassungen zu erhalten, Stärkung der ärztlichen Leitung von MVZ, Verhängung von Disziplinarmaßnahmen künftig auch gegen MVZ

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Informationskategorie Gesundheit & Ernährung
Informationstatbestand Berichte & Mitteilungen der Landesregierung an den Landtag
Vorgang Unterrichtung
Wahlperiode 18.05.2021 -
Erstellungsdatum 2023-05-11
Dokumentart Vorlage
Dokumentnummer 18/3890
Dokumenttyp Unterrichtung gem. Art. 89 b LV i.V.m. der hierzu geschlossenen Vereinbarung
Datenverantwortliche Stelle Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit
Fundstelle Unterrichtung gem. Art. 89 b LV i.V.m. der hierzu geschlossenen Vereinbarung Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit 11.05.2023 Vorlage 18/3890 (Ausschuss für Gesundheit)