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Unterrichtung des Landtags über Entwürfe von Rechtsverordnungen der Landesregierung<br />hier: Entwurf einer Einundzwanzigsten Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts

Festlegung der zuständigen Behörde für Anbringung und Entfernung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, für die Beschränkung der Benutzung von Straßen und für sonstige Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde nach 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), bei Bundes-, Landes- und Kreisstraßen beschränkte Zuständigkeit der (Verbands-)Gemeindeverwaltung für Strecken innerhalb geschlossener Ortschaften: Klarstellung bei Zuständigkeiten für Erteilung von Ausnahmen, formale Bereinigung eines Redaktionsversehens, Aufnahme der Stadt Neustadt an der Weinstraße in Anlage 3 (Zuständigkeit für Abwehr von Gefahren bei Zuwiderhandlung gegen verkehrsrechtliche Anordnungen), Aufnahme der Verbandsgemeinden Eisenberg und Winnweiler in Anlage 4 (Zuständigkeit für die Abwehr von Gefahren wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit), Aufnahme der Stadt Mainz in Anlage 5 (Zuständigkeit für die Abwehr von Gefahren wegen Missachtung des Rotlichts der Lichtzeichenanlage)

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

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Informationskategorie
  • Transport & Verkehr
  • Gemeinden & Gemeindeverbände
Informationstatbestand Berichte & Mitteilungen der Landesregierung an den Landtag
Vorgang Unterrichtung
Wahlperiode 18.05.2016 - 17.05.2021
Erstellungsdatum 2019-02-01
Dokumentart Vorlage
Dokumentnummer 17/4344
Dokumenttyp Unterrichtung gem. Art. 89 b LV i.V.m. der hierzu geschlossenen Vereinbarung
Datenverantwortliche Stelle Ministerium des Innern und für Sport
Fundstelle Unterrichtung gem. Art. 89 b LV i.V.m. der hierzu geschlossenen Vereinbarung Ministerium des Innern und für Sport 01.02.2019 Vorlage 17/4344