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Unterrichtung des Landtags über Entwürfe von Rechtsverordnungen der Landesregierung<br />hier: Landesverordnung über die Schiedsstelle nach 133 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

Entwurf einer Landesverordnung über die Schiedsstelle nach 133 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch: Durch die Herauslösung der Eingliederungshilfe aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) aus dem Jahr 2016 entfällt die Zuständigkeit der Schiedsstelle nach 80 SGB XII für Angelegenheiten der Eingliederungshilfe. Nach 133 SGB IX ist eine oder mehrere neue Schiedsstellen zu bilden.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Informationskategorie Soziales, Familie, Kinder, Jugend & Frauen
Informationstatbestand Berichte & Mitteilungen der Landesregierung an den Landtag
Vorgang Unterrichtung
Wahlperiode 18.05.2016 - 17.05.2021
Erstellungsdatum 2018-08-16
Dokumentart Vorlage
Dokumentnummer 17/3562
Dokumenttyp Unterrichtung gem. Art. 89 b LV i.V.m. der hierzu geschlossenen Vereinbarung
Datenverantwortliche Stelle Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie
Fundstelle Unterrichtung gem. Art. 89 b LV i.V.m. der hierzu geschlossenen Vereinbarung Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie 16.08.2018 Vorlage 17/3562