Überspringen zum Inhalt

Vereinbarung gemäß Art. 89 b LVerf über die Beteiligung des Landtags im Rahmen der Bekämpfung der COVID-19 Pandemie<br />hier: Landesverordnung zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach den 4 und 5 des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe sowie in Wohnangeboten über Tag und Nacht für minderjährige Menschen mit Behinderungen und in Einrichtungen der Tagespflege nach 41 des Elften Buches Sozialgesetzbuch vom 30. Juni 2021

Anlage: Landesverordnung zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach den 4 und 5 des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe sowie in Wohnangeboten über Tag und Nacht für minderjährige Menschen mit Behinderungen und in Einrichtungen der Tagespflege nach 41 des Elften Buches Sozialgesetzbuch vom 30. Juni 2021; Inkrafttreten am 1. Juli 2021, Außerkrafttreten am 31. Juli 2021

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Informationskategorie
  • Gesundheit & Ernährung
  • Soziales, Familie, Kinder, Jugend & Frauen
Informationstatbestand Berichte & Mitteilungen der Landesregierung an den Landtag
Vorgang Unterrichtung
Wahlperiode 18.05.2021 -
Erstellungsdatum 2021-06-30
Dokumentart Vorlage
Dokumentnummer 18/190
Dokumenttyp Unterrichtung gem. Art. 89 b LV i.V.m. der hierzu geschlossenen Vereinbarung
Datenverantwortliche Stelle Staatskanzlei
Fundstelle Unterrichtung gem. Art. 89 b LV i.V.m. der hierzu geschlossenen Vereinbarung Staatskanzlei 30.06.2021 Vorlage 18/190