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Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Rheinland-Pfalz über die Führung des Schiffsregisters und des Schiffsbauregisters

Das Schiffsregister und das Schiffsbauregister des Landes Rheinland-Pfalz sollen mit einem Staatsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Führung des Schiffsregisters und des Schiffsbauregisters dem Amtsgericht Hamburg übertragen werden.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Informationskategorie Gesetze & Justiz
Informationstatbestand Ministerratsbeschlüsse
Datenverantwortliche Stelle Ministerium der Justiz
Transparenzpflichtige Stelle Ministerium der Justiz
Gremium
Sitzung 18/099
Datum 2023-03-28
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Protokolldatum
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