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Entwurf eines Landesgesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Rheinland-Pfalz zur Änderung des Staatsvertrags über die Zugehörigkeit der Architekten des Landes Rheinland-Pfalz zur Bayerischen Architektenversorgung

Mit Wirkung vom 2. Juli 2022 ist im Architektengesetz des Landes Rheinland-Pfalz die freiwillige Juniormitgliedschaft in der hiesigen Architektenkammer eingeführt worden. Aufgrund der Neufassung des rheinland-pfälzischen Architektengesetzes, mit der die Stellung der Architektenkammer gestärkt wird, ist eine Änderung des Staatsvertrags zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Rheinland-Pfalz über die Zugehörigkeit der Architekten des Landes Rheinland-Pfalz zur Bayerischen Architektenversorgung vom 19. Mai 1981 zu vollziehen.

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Informationskategorie
  • Bauen & Wohnen
  • Gesetze & Justiz
  • Wirtschaft & Arbeit
Informationstatbestand Ministerratsbeschlüsse
Datenverantwortliche Stelle Ministerium des Innern und für Sport
Transparenzpflichtige Stelle Ministerium des Innern und für Sport
Gremium
Sitzung 18/097
Datum 2023-03-14
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Protokolldatum
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