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Abfallbilanz Rheinland-Pfalz

Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) sind nach § 7 des Landesabfallwirtschaftsgesetzes (LAbfWG)verpflichtet, jährlich Bilanzen über Art, Menge und Verbleib der ihnen überlassenen verwerteten und beseitigten Abfälle zu erstellen. Das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht führt diese Einzelbilanzen mit Hilfe des DV-Programms ABIS in einer Datenbank zusammen und erstellt daraus die Landesabfallbilanz, Teil Siedlungsabfall. Die Landesabfallbilanz wird jährlich in einer Broschüre herausgegeben.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Informationstatbestand Umweltinformationen
Datenverantwortliche Stelle Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Dokumentendatum 2022-11-10