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Waldfunktionen Staatswald
Inventurdaten bezüglich der vorhandenen Waldfunktionen im Staatswald. Es werden zwei Gruppen von Waldfunktionen unterschieden: Waldfunktionen nach behördlich festgeschriebenen... -
Waldbaurichtlinien des Landes Rheinland-Pfalz
Die Waldbaurichtlinien geben verbindlich Ziele, Maßnahmen und Verfahren für den Waldbau im Staatswald vor. Im Körperschafts- und Privatwald wird die Anwendung der... -
Standortsbedingungen für Waldbäume für den Staatswald
Standortdaten bezüglich der Wachstumsbedingungen (Wärme-, Wasser-, Nährstoffversorgung, Grund- und Stauwassereinfluss, Substratreihen) für Waldbäume /Waldökosysteme im Staatswald -
Genehmigungen nach § 14 LWaldG
Genehmigungen nach § 14 LWaldG (Änderung der Bodennutzungsart, bzw. Waldrodung, sowie Walderstaufforstung) Genehmigungsbehörde ist das jeweils zuständige Forstamt. -
Betriebliche Planungsdaten, Staatswald
Planungsdaten bezüglich mittel- und langfristig geplanter forstlicher Maßnahmen im Staatswald. (Waldentwicklungsziele und Mischungstypen, Verjüngungen, Holznutzungen, Ästungen) -
Waldinventurdaten Staatswald
Inventurdaten bezüglich Baumarten, Fläche, Alter, Mischungsformen, etc. gegliedert nach forstlichen Waldorten sowie Strukturmerkmale zu forstlichen Waldorten im Staatswald des... -
Waldfunktionen Staatswald - Karte
Inventurdaten bezüglich der vorhandenen Waldfunktionen im Staatswald. Es werden zwei Gruppen von Waldfunktionen unterschieden: Waldfunktionen nach behördlich festgeschriebenen... -
Kartenwerke Staatswald
Karten der forstlichen Waldeinteilung mit Wegen und Gewässern des Staatswaldes -
Standortsbedingungen für Waldbäume für den Kommunalwald
Standortdaten bezüglich der Wachstumsbedingungen (Wärme-, Wasser-, Nährstoffversorgung, Grund- und Stauwassereinfluss, Substratreihen) für Waldbäume /Waldökosysteme im Kommunalwald -
Flächenübersicht Staatswald
Summarische Zusammenstellung der forstlichen Waldorte im Staatswald, getrennt nach den Bodennutzungsarten und Nachhaltsklassen. -
Entwurf eines Landesgesetzes zur Änderung des Landeswaldgesetzes (LWaldG)
Der Ministerrat beschließt den Entwurf des Ersten Landesgesetzes zur Änderung des Landeswaldgesetzes.