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Produktverantwortung

Die Idee, dass die Wirtschaft zur Erreichung bestimmter Zielsetzungen Eigenverantwortung wahrnimmt, ist Kern der Produktverantwortung. Sie verlangt eine ganzheitliche Lebenszyklus-Betrachtung eines Produktes, wobei es das oberste Ziel ist, Ressourcen einzusparen, Abfälle zu vermeiden und die Umwelt zu schonen.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz regelt die Produktverantwortung im § 23 KrWG. Demnach sind Erzeugnisse möglichst so zu gestalten, dass bei ihrer Herstellung und ihrem Gebrauch das Entstehen von Abfällen vermindert wird. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass die nach ihrem Gebrauch entstandenen Abfälle umweltverträglich verwertet oder beseitigt werden.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Informationstatbestand Umweltinformationen
Datenverantwortliche Stelle Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Dokumentendatum 2023-10-19