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Gesetzlich geschützte Biotope

Gesetzlich Geschütztes Biotop Ziel ist, die Lebensstätten und Lebensgemeinschaften von seltenen, in ihrem Bestand bedrohten Pflanzen- und Tierarten zu erhalten. Der Gesetzgeber in Rheinland-Pfalz ist damit einer Vorgabe des Bundesnaturschutzgesetzes (§ 30 BNatSchG) gefolgt, wertvolle Biotope unmittelbar unter einen gesetzlichen Schutz zu stellen. Die gesetzlich geschützten Biotope werden im Rahmen und nach den Kartieranleitungen des Biotopkatasters von Rheinland-Pfalz OSIRIS konform erfasst.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Informationstatbestand Umweltinformationen
Datenverantwortliche Stelle Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Dokumentendatum 2024-03-01