Überspringen zum Inhalt

Siedlungsabfalldeponien

Die Abfallbeseitigung erfolgte fast ausschließlich durch Deponierung und über ablagerungsorientierte Stoffströme aus der MBA. In der sogenannten Deponieverordnung (Verordnung über Deponien und Langzeitlager) werden Deponien in fünf verschiedene Deponieklassen eingeteilt. Oberirdische Deponien sind in die Klassen 0 bis III eingeteilt. Von DK 0 bis DK III werden die Anforderungen an die Deponiesicherungssysteme strenger. Hierdurch wird die Ablagerung von mineralischen Abfällen auch mit höheren Schadstoffgehalten möglich. Unter Deponieklasse IV (in Rheinland-Pfalz nicht vorhanden) fallen Untertagedeponien, die für die Entsorgung von mineralischen (anorganischen) Abfällen mit höherer Wasserlöslichkeit geeignet sind. In Rheinland-Pfalz finden sich Deponien der Klassen I und II für nicht gefährliche Abfälle.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Informationstatbestand Umweltinformationen
Datenverantwortliche Stelle Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Dokumentendatum 2024-07-09