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Anlagensicherheit

Zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen – sogenannten Störfällen –, hat der europäische und nationale Gesetzgeber Regelungen geschaffen, die spezielle Anforderungen an die Betriebsbereiche von Unternehmen stellen.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

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Informationstatbestand Umweltinformationen
Datenverantwortliche Stelle Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Dokumentendatum 2024-07-09